Teilnahmebedingungen.

Alles auf einen Blick.

Teilnahmebedingungen, Widerufsbelehrungen, Verhaltensregeln: Auch am BTZ Osnabrück wurden in der Vergangenheit einige rechtliche Bedingungen für den fairen Umgang untereinander formuliert. Bitte nehmen Sie diese Dokumente zur Kenntnis, bevor Sie sich für die Buchung unserer Leistungen entscheiden.

Bei Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner gern zur Seite.

Teilnahmebedingungen



1. Haben Sie sich für einen bestimmten Lehrgang entschieden, melden Sie sich bitte schriftlich, per Telefax oder über unsere Homepage an. Telefonische Anmeldungen sind nicht verbindlich.

2. Wir versenden keine Anmeldebestätigungen.
Erhalten Sie keine anderslautende Nachricht, ist für Sie ein Platz reserviert. Sie werden rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn eingeladen und erhalten dann die Rechnung.

3. Von Ihrer Anmeldung können Sie schriftlich zurücktreten.

3.1  Bei Lehrgängen bis zu einer Woche Dauer bzw. bis zu 40 Unterrichtsstunden ist ein Rücktritt bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die volle Gebühr bzw. das volle Entgelt fällig.

3.2 Bei Lehrgängen von über einer Woche Dauer bzw. mehr als 40 Unterrichtsstunden können Sie bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurücktreten, danach bis zum letzten Tag vor Lehrgangsbeginn unter Berechnung einer Pauschale von 10 % der Gebühr/des Entgelts, mindestens jedoch 60,- €.

4. Später ist eine schriftlich Kündigung nur bei Maßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten möglich. Sie können in diesem Fall mit einer Frist von 6 Wochen

4.1 zum Ende der ersten 6 Monate,

4.2 danach zum Ende eines jeden Quartals schriftlich kündigen. Die Gebühr bzw. das Entgelt werden anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung können nicht erstattet werden.

5.  Die Lehrgänge können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Schadenersatzansprüche an die Handwerkskammer sind bei Absage eines Lehrgangs ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren oder Entgelte werden erstattet.

6. Eine Änderung von Terminen, Gebühren/Entgelt oder der Zahl der Unterrichtsstunden behält sich die Handwerkskammer aus dringenden Gründen vor.

7.  Die Handwerkskammer bestätigt Ihre Teilnahme, wenn Sie mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht haben.

7.1 In den Lehrgängen der Schweißtechnischen Lehranstalt ist für eine Bestätigung der Teilnahme oder Zulassung zur Prüfung eine Teilnahme von mindestens 90 % der Unterrichtsstunden erforderlich. Für Prüfungen und Zertifizierungen im Rahmen der schweißtechnischen Ausbildung gelten die AGBs von DVS-PersZert.

8. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Hilfsmittel und Vervielfältigungen sind nur für Unterrichtszwecke bestimmt. Schutzrechte Dritter sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

9. Die Hausordnung der Handwerkskammer ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Sie kann in den Unterrichtsräumen eingesehen werden.

10. Ihre Personendaten werden, soweit es für die Abwicklung der Lehrgänge notwendig ist, maschinell im Rahmen der DSGVO www.btz-osnabrueck.de/datenschutzerklaerung verarbeitet und gespeichert.

11. Bei Streitigkeiten über einen abgeschlossenen Vertrag und dessen Ausführung bemühen wir uns um eine einvernehmliche Regelung. Aufgrund unserer gesetzlichen Informationspflicht weisen wir darauf hin, dass wir uns an Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht beteiligen.

12.  Gerichtsstand ist Osnabrück.



Stand: 01.03.2023



Streitbeilegungswebseite

Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr