Dass KWK-Technik Energie und damit Kosten spart, ist für viele Hausbewohner der Hauptgrund, sie zu nutzen. Der selbst produzierte Strom ersetzt den teuer eingekauften. Wer mehr Strom erzeugt als er verbraucht, speist diesen ins öffentliche Versorgungsnetz ein und bekommt dafür die entsprechende Einspeisevergütung.
Darüber hinaus können eine Reihe von Erstattungen, Vergütungen und Förderungen in Anspruch genommen werden:
- Steuerentlastung für hocheffiziente KWK-Anlagen nach dem Energiesteuergesetz (früher bekannt als: Befreiung von der Mineralölsteuer)
- Zuschlag für KWK-Strom
- Arbeitsentgelt für eingespeisten Strom
- Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Vermiedene Netznutzung
- Befreiung von der Stromsteuer
- BAFA-Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung
- Fördermittel der KfW und der Landesbanken
Bild: Auszug Lehrgangsunterlagen „Erstattungen und Vergütungen“
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